Diese Passordnung gilt für alle Maßnahmen im Geltungsbereich des Deutscher Judo-Bund e.V. (“DJB”) auf allen innerhalb des DJB organisierten Verbandsebenen, inklusive Bundes-, Landes- und Regional-/Vereinsebene bzw. der judopezifischen Untergliederung eines Vereins bei Mehrspartenvereinen (zusammen, die “Verbandsebenen”), verbindlich.