Diese Passordnung gilt für alle Maßnahmen im Geltungsbereich des Deutscher Judo-Bund e.V. (“DJB”) auf allen innerhalb des DJB organisierten Verbandsebenen, inklusive Bundes-, Landes- und Regional-/Vereinsebene bzw. der judopezifischen Untergliederung eines Vereins bei Mehrspartenvereinen (zusammen, die “Verbandsebenen”), verbindlich.

 

DJB-Passordnung 2024

Ende der pandemischen Lage in Hamburg

Die von der Bürgerschaft festgestellte pandemische Lage in Hamburg ist zum 30. April 2022 ausgelaufen. Zahlreiche der zuletzt noch geltenden Schutzmaßnahmen im Rahmen der sog. "Hotspot-Regelung" wie die FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen bzw. Testpflicht und Zugangsbeschränkungen jeglicher Art sind entfallen. Der Großteil der Bevölkerung ist durch eine hohe Impfquote bzw. Genesung gegen einen schweren Krankheitsverlauf des Coronavirus geschützt, sodass sich Hamburg am Übergang zu einer neuen Phase der Pandemieeindämmung befindet. Für die Sportausübung gibt es keine Auflagen mehr! Weiterhin gilt: bei Krankheitssymptomen und/oder nach positivem Test zu Hause bleiben. Weitere Infos: Sozialbehörde Hamburg

Umgang mit Corona-Fällen im eigenen Umfeld:

Eine Corona-Infektion wird so behandelt, wie andere Atemwegserkrankungen: Wer krank ist bleibt zuhause! Bitte wenden Sie sich ggf. an Ihre Hausarztpraxis. Das freiwillige Tragen einer medizinischen Maske schützt Ihre Mitmenschen, ist jedoch nicht verpflichtend. Weitere Infos: Sozialbehörde Hamburg

Stand: 02.03.2023